LAP Landkreis Jerichower Land - Förderung
- Durch die gezielte Förderung konkreter Projekte werden die (noch zu erarbeitenden) Ziele des LAP Landkreis Jerichower Land verwirklicht.
- Vereine und Initiativen sind aufgerufen, Projekte zu entwickeln und diese bei der Koordinierungsstelle zu den benannten Antragsfristen (siehe in der Rubrik „Termine“) einzureichen.
- Die Antragsformulare sind in der Rubrik „Downloads und Links“ (bitte verlinken) zu finden oder über die externe Koordinierungsstelle zu beziehen.
- Die Antragsstellung erfolgt schriftlich an die interne Koordinierungsstelle beim Landkreis Jerichower Land. Eine elektronische Kopie muss an die externe Koordinierungsstelle bei der Diakonie geschickt werden.
Teilnahmebedingungen
Als Träger von Einzelprojekten kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Bei Gruppen und Netzwerken, die selbst nicht rechtsfähig, deren Mitglieder aber rechtsfähige Organisationen sind, muss eine dieser Organisationen den Antrag für das Einzelprojekt stellen und somit die Verantwortung übernehmen.
Gefördert werden können beispielsweise Aktionstage, Projekte zum Aufbau von Netzwerken, Projekte der außerschulischen Jugendbildung, Beratungsangebote, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Kongresse, Ausstellungen, Schulprojekte, Forschungsprojekte sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote.
Ziele
Die Ziele des LAP Landkreis Jerichower Land werden derzeit erarbeitet.
Projektentscheidung
Die Entscheidung zur Bewilligung der Projekte obliegt dem Initiativkreis (später dem Begleitausschuss).
Er bewertet anhand des Antrags den Projektinhalt und trifft die Förderentscheidung.
Nach positivem Beschluss werden die Zuwendungsbescheide durch den Landkreis Jerichower Land an die Träger erteilt.
Förderfähige Ausgaben / Mittelverwendung
Förderfähig sind nur die im Projektzeitraum erfolgten Ausgaben, die dem Zuwendungszweck entsprechen. Mittel aus der Projektförderung können für Sach-und Honorarausgaben verwendet werden. Honorarausgaben sind unter Sachausgaben einzuordnen und abzurechnen. Mietkosten können nur für Räume geltend gemacht werden, für die der Zuwendungsempfänger tatsächlich Miete entrichtet und auch nur für den Flächen- und Zeitanteil der durch das Projekt genutzt wird.
Nicht zuwendungsfähig sind:
Zinsausgaben, Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen, allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für Verwaltung, Ersatz für öffentliche oder kommunale Pflichtleistungen, Pauschalen, nicht projektbezogene Ausgaben und Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Ausrüstungen über 410 € netto.
Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Leistungen benötigt werden.
Sachbericht und Verwendungsnachweis
Die Kostenzusammenstellungen und die Originalbelege werden im vereinbarten Zeitraum bei der internen Koordinierungsstelle des Landkreises (Bahnhofstraße 9, 39288 Burg) eingereicht. Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare finden Sie unter Downloads und Links
Öffentlichkeitsarbeit
Innerhalb der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass das durchzuführende Projekt mit Mitteln des Bundesprogrammes " TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN " unterstützt wird. Dazu sind auf allen Projektmedien die entsprechenden Logos zu verwenden.