LAP Burg - Aktionsfond
Der Aktionsfond stellt Mittel für Projekte zur Verfügung, die sich für ein tolerantes Miteinander und Demokratieförderung einsetzen sollen. Mit einfach gehaltenen Projektanträgen werden Interessierte ermuntert, sich eigene Projektideen in ihrem Umfeld zu überlegen und diese umzusetzen.
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Träger. Projekte können bis zu 250,00 Euro aus dem Aktionsfond erhalten.
Im Zentrum steht dabei die Finanzierung kleinerer Aktivitäten: Vorträgen, Projekttagen, Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Maßnahmen zur Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit u.a. Diese Aktivitäten sollen in der Stadt Burg und dazugehörigen Gemeinden statt finden.
Inhaltliche Anforderungen
1. Alle Anträge, die durch den Aktionsfond unterstützt werden, müssen sich auf die Ziele des LAP Burg beziehen:
- Nachhaltige Verankerung von Netzwerken und Bündnissen
- Steigerung des Bekanntheitsgrades des LAP in den umliegenden und dazugehörigen Gemeinden
- Stärkung von Zivilgesellschaft und stärkere Einbeziehung bestimmter zivilgesellschaftlicher Gruppen
- Stärkere Einbeziehung und zielorientierte Qualifizierung der handelnden Akteure
2. Mögliche Zielgruppen:
- Jugendliche aus strukturschwachen Regionen
- Jugendliche aus "bildungsfernen" Milieus
- rechtsextrem orientierte Jugendliche
- Kinder
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Lehrer und Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen
- Multiplikatoren und Multiplikatorinnen
- Lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure
Von der Antragstellung ausgeschlossen sind Projekte, die bereits im Rahmen des Lokalen Aktionsplans gefördert werden.
Antragstellung
Antragstellungsberechtigt sind gemeinnützige Träger. Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden. Ein Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Antragsunterlagen sind über die Externe Koordinierungsstelle erhältlich und werden u.a. auf der Homepage des LAP Burg unter www.diakonie-jerichowerland.de (im Bereich LAP Burg / Downloads und Links / Aktionsfond) zum Download bereit gestellt.
Der Antrag muss rechtsverbindlich unterschrieben sein, d.h. von einer Person, die laut Satzung des Trägers zur Unterschrift berechtigt ist. Die Koordinierungsstelle berät zur Antragserstellung.
Entscheidung über Projektförderung
Die Anträge werden in einer schriftlichen und digitalen Form bei der Externen Koordinierungsstelle beim Diakonischen Werk Jerichower Land e.V. zu den festgelegten Antragsfristen (01. und 15. Tag des Monats, angefangen mit dem 01. April 2011 bis zu Ausschöpfung der Mittel) eingereicht.
Anträge auf Förderung sind zu richten an:
Externe Koordinierungsstelle LAP Burg
c/o Diakonisches Werk Jerichower Land e.V.
Grünstr. 1b, 39288 Burg
vielfalt@diakonie-jerichowerland.de
Die Anträge werden nach ihrer sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die Externe Koordinierungsstelle geprüft. Die Entscheidung über die Förderung wird innerhalb von zwei Wochen nach dem Antragseingang getroffen und dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Förderfähige Ausgaben:
Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 250,00 Euro.
Gefördert werden können unter anderem, aber nicht nur:
Nicht gefördert werden:
- dauerhaft anfallenden Kosten (wie z.B. monatliche Miete, Mieten für Vereinsräume, Verwaltungskosten, Telefonkosten)
- Unterkunft und Verpflegung
Ablauf nach Mittelzusage
Die Fördermittelzusage erfolgt mittels schriftlichen Zuwendungsbescheides durch die Stadt Burg. Das Projekt darf nicht vor Zugang des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Zuwendungen müssen mit einem gesonderten Formblatt abgefordert werden. Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt werden.
Öffentlichkeitsarbeit
Innerhalb der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit ist darauf hinzuweisen, dass das durchzuführende Projekt mit Mitteln des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ im Rahmen des Lokalen Aktionsplans Burg umgesetzt wird.
Verwendungsnachweis besteht aus:
- Einem Formblatt (Stammblatt I)
- Einer Belegliste (Formblatt)
- Originalbelegen
Alle notwendigen Formblätter sind über die Externe Koordinierungsstelle erhältlich und werden u.a. auf der Homepage des LAP Burg unter www.diakonie-jerichowerland.de (im Bereich LAP Burg / Downloads und Links / Aktionsfond) zum Download bereit gestellt.
Pressebeiträgen zum Projekt (in Kopie) und 3 Belegexemplare der verwendeten Kommunikations- und Werbemittel sind beizulegen.
Teilnehmerliste (mit Originalunterschriften) muss dem Verwendungsnachweis beigefügt werden. Bei den schulischen Veranstaltungen muss eine Liste der TeilnehmerInnen, unterschrieben vom verantwortlichem/er Lehrer/in, eingereicht werden. Bei den öffentlichen Veranstaltungen müssen die TeilnehmerInnen gezählt werden. Die Anzahl von weiblichen und männlichen TeilnehmerInnen muss dokumentiert werden.
Die Externe Koordinierungsstelle hilft bei der Erstellung des Verwendungsnachweises.
Interessierte können sich bei Fragen an die Externe Koordinierungsstelle unter der Telefonnummer 03921 976 9965 oder per E-Mail an vielfalt@diakonie-jerichowerland.de wenden.