LAP Burg - Begleitausschuss
Zur Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes wurde von der Stadt Burg ein Begleitausschuss gebildet. Hauptaufgabe dieses unabhängigen Gremiums ist die Entscheidung über die Einzelprojekte, die zur Umsetzung der Zielstellungen des LAP durchgeführt werden sollen. Darüber hinaus begleitet der Ausschuss die strategische Entwicklung und Umsetzung des Aktionsplanes sowie dessen jährliche Fortschreibung. Im Rahmen des Bundesprogramms "VIELFALT TUT GUT" - Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gebildeter Begleitausschuss des LAP Burg setzt seine Tätigkeit im neuen Bundesprogramm fort.
Geschäftsordnung des Begleitausschusses für den Lokalen Aktionsplan Burg
Der Begleitausschuss für das Förderprogramm "VIELFALT TUT GUT" - Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie wird durch die Stadt Burg berufen und konstituiert sich, mit der Sitzung
am 21. Juni 2007.
Die Mitglieder des Ausschusses erklären mit ihrer Unterschrift die Bereitschaft, in diesem Gremium aktiv mitzuwirken und die untenstehenden vereinbarten Anforderungen und Regeln zu beachten.
Präambel
Mit der Aufnahme der Stadt Burg in das Förderprogramm besteht die Notwendigkeit, einen Begleitausschuss einzurichten. Der Begleitausschuss soll in Kooperation mit der lokalen Koordinierungsstelle der Stadt Burg und dem externen Verwaltungshelfer
- die eingereichten Projekte bewerten, deren Förderfähigkeit prüfen und über die Projektförderung entscheiden
- die Anregungen und Positionen der Beteiligten bündeln und einbringen
- den Transfer des Aktionsplanes in die Arbeitsbereiche der Beteiligten gewährleisten sowie
- an der Fortschreibung des lokalen Aktionsplanes mitwirken.
Hierzu werden die nachfolgend dargestellten inhaltlichen Anforderungen und die damit verbundene Vorgehensweise geregelt.
I. Berufung und Arbeitsmodalitäten des Begleitausschusses
- 1. Der lokale Begleitausschuss wird neben den Vertreter/innen des Ämternetzwerkes mit lokalen Handlungsträgern aus der Mitte der Zivilgesellschaft besetzt (siehe Anlage Leitlinie des Bundesprogramms Ziffer 2.3.2). Der Begleitausschuss darf max. 14 Mitglieder und muss jedoch mindestens 9 Mitglieder umfassen.
- 2. Die Mitglieder des Begleitausschusses werden durch den Stadtrat der Stadt Burg berufen. Die Berufung erfolgt nachträglich bis spätestens zum Ablauf des Jahres 2007 und gilt für die Dauer des Bundesprogrammes.
- 3. Jedes berufene Mitglied benennt einen Vertreter, der im Falle von Abwesenheit, Krankheit o.ä. das Mitglied stimmberechtigt vertreten darf.
- 4. Muss ein Mitglied des Begleitausschusses die Mitarbeit im Begleitausschuss vorzeitig beenden, erfolgt die Nachberufung eines neuen Mitgliedes durch den Stadtrat der Stadt Burg.
- 5. Die Mitglieder des Begleitausschusses sind gleichberechtigt. Eine Stimmübertragung zwischen Ihnen ist nicht möglich. Die Mitglieder verpflichten sich zu einer offenen, aktiven und kooperativen Zusammenarbeit. Die Mitwirkung im Ausschuss ist ehrenamtlich. Sitzungsgelder und sonstige Aufwandsentschädigungen bzw. Vergütungen werden nicht gezahlt.
- 6. Der Begleitausschuss ist mit seiner Konstituierung arbeits- und beschlussfähig. Er beschließt in der Konstituierungssitzung die Geschäftsordnung. Der Begleitausschuss wirkt während des gesamten Förderzeitraums.
- 7. Die Organisation der Ausschussberatungen, einschließlich Einladung, Moderation und Nachbereitung (Ergebnisprotokolle), obliegt der lokalen Koordinierungsstelle.
- 8. Der Begleitausschuss trifft sich regelmäßig nach Vereinbarung. Er ist beschlussfähig mit der Anzahl der anwesenden Mitglieder, sofern er gemäß Nr. 11 ordnungsgemäß geladen wurde. Die Abstimmung über Projektbewilligungen erfolgt öffentlich.
- 9. Alle Entscheidungen des Begleitausschusses sind einstimmig zu treffen. Kann in Ausnahmefällen eine Einstimmigkeit nicht hergestellt werden, entscheidet der Begleitausschuss bei nochmalig durchzuführender zweiter Abstimmung mit einer Mehrheit von mindestens 3/4 der anwesenden Ausschussmitglieder. Bei den Abstimmungen ist dringend zu beachten, dass die Stadt Burg als Zuwendungsempfänger berechtigt ist, die bewilligten Mittel aus dem Zuwendungsbescheid an Projekte entsprechend den Bestimmungen und Vorgaben des Bescheides weiterzuleiten. Die Stadt Burg bleibt gegenüber dem Zuwendungsgeber alleinverantwortlicher Zuwendungsempfänger.
- 10. Bestehen im Rahmen der Förderentscheidungen bei Mitgliedern Zuständigkeits- und / oder Interessenskonflikte, welche sich aus entsprechender Anwendung von § 31 GO LSA herleiten lassen, enthalten sich diese Mitglieder der Stimme.
- 11. Sitzungstermine werden in der Regel in der vorhergehenden Sitzung abgestimmt. Das Protokoll der letzten Sitzung und die Terminbestätigung für die nächste Sitzung werden innerhalb von längstens vier Wochen nach der letzten Sitzung versandt. Die Einladung mit Tagesordnung geht allen Mitgliedern des Begleitausschusses eine Woche vor der Sitzung zu. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist auf 2 Tage verkürzt werden. Antragsunterlagen für Projektförderungen werden nur im Ausnahmefall versandt.
- 12. Die Mitglieder verpflichten sich in der Antragsphase über Projektinhalte zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Gleiches gilt für vertrauliche Informationen, die die Ausschussmitglieder von den Projekt- / Maßnahmeträgern zur Kenntnis erhalten.
- 13. Über die Sitzung bzw. die Beratungsergebnisse informiert die lokale Koordinierungsstelle.
- 14. Aktuelle Informationen werden per E-Mail an die Mitglieder des Begleitausschusses weitergeleitet.
- 15. Der Begleitausschuss ist gegenüber der Stadt Burg regelmäßig rechenschaftspflichtig.
- 16. Die Geschäftsordnung des Begleitausschusses kann nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Ausschussmitglieder geändert werden.
II. Bewertung der eingehenden Projekte/ Mikroprojekte
Grundlage der Bewertung ist die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbereich „Entwicklung integrierter lokaler Strategien“ (Lokale Aktionspläne) und die damit verbundenen Zielstellungen:
- Stärkung der Zivilgesellschaft und Vermittlung von Werten wie Toleranz und Demokratie im Rahmen der bildungspolitischen Arbeit,
- Verständnis für gemeinsame Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu entwickeln, die Achtung der Menschenwürde zu fördern und jede Form von Extremismus, insbesondere den Rechtsextremismus, zu bekämpfen.
Davon ausgehend sind die eingehenden Projekte an den im lokalen Aktionsplan (LAP) formulierten
und bewilligten Zielen zu messen:
Im Rahmen der Bewertung der eingehenden Projekte müssen folgende Fragen unter den oben
genannten Zielen mehrheitlich positiv beantwortet werden:
- Ist das beantragte Projekte geeignet, qualitative Angebote für Bildung, Information, Begegnung und/ oder Beteiligung bereitzustellen?
- Werden im Rahmen des Projektes niedrigschwellige Zugänge ermöglicht?
- Werden die im LAP genannten Zielgruppen (Kinder und Jugendliche, Eltern, Migrant/innen und/ oder Multiplikatoren/innen, wie z.B. Pädagogen/innen) angesprochen?
- Wirken die Projekte in den Sozialraum und/ oder in die Arbeitswelt?
- Werden die Projekte im Rahmen von Kooperationen umgesetzt?
- Wird das Verständnis für Toleranz und Demokratie bei Kindern und Jugendlichen im Sinne der Präambel angesprochen?
- Ist das Projekt nachhaltig wirksam für die Region Burg und/ oder dient es der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements?
- Werden im Rahmen des Projektes Eigenmittel/ Eigenleistungen/ Drittmittel eingebracht?
III. Bewertungsablauf
Die Anträge werden gemäß der festgesetzten Terminkette bei der lokalen Koordinierungsstelle
eingereicht. Die lokale Koordinierungsstelle sichtet die Unterlagen und stellt sie im Begleitausschuss
vor. Die Anträge werden durch den Begleitausschuss geprüft und entschieden.
Im Rahmen der Antragstellung integrierter Projekte werden die Antragsteller zu einer Präsentation
ihres Projektes eingeladen. Antrag und Ergebnis der Präsentation der integrierten Projekte sind Basis
für die Entscheidung des Begleitausschusses.
Im Rahmen der Antragstellung der Mikroprojekte erfolgt die Bewertung und Entscheidung über die
Projektanträge auf der Basis der Antragstellungen, gegebenenfalls werden einzelne Mikroprojekte zur
Präsentation eingeladen.
Die Erstellung der Zuwendungsbescheide für die zu fördernden Projekte obliegt der Stadt Burg auf der
Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitausschusses.
IV. Begleitung und Projektrealisierung
Die Mitglieder des Begleitausschusses informieren sich regelmäßig über den Projektstand der
bewilligten Projekte und überzeugen sich im Rahmen vereinbarter Vor-Ort-Termine von der
Umsetzung der Projekte. Für jedes Projekt werden aus der Runde des Begleitausschusses
Mentor/innen benannt, die sich ein umfassendes Bild über die Projektarbeit verschaffen, zudem aber
auch Anregungen für Verbesserungen und weitere Vernetzungen geben. Die Träger der Projekte
dokumentieren ihre Arbeit entsprechend den Förderrichtlinien.
Burg, 21. Juni 2007