"Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie"
Förderrichtlinien
1. Teilnahmebedingungen
Teilnehmen können nicht-staatliche Organisationen, die ihren Hauptsitz in Burg oder angrenzenden Problemregionen haben, sich in ihrer Arbeit für Vielfalt, Toleranz und Demokratie engagieren und sich damit gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt positionieren.
2. Fördersumme
Für integrierte Projekte können max. 20.000 € beantragt werden. Kofinanzierungen sind erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Integrierte Projekte bündeln die Aktivitäten verschiedener Initiativen, Kooperationspartner und Netzwerke unter einem spezifischen Themenfeld des Lokalen Aktionsplanes Burg. Integrative Projekte sollen langfristige strategische Partnerschaften und Vernetzungen im Bereich der Präventions- und Bildungsarbeit unterstützen. Die Antragsstellung muss durch einen der Kooperationspartner als Träger des integrierten Projektes erfolgen.
Für Mikroprojekte können pro Projekt max. 4000 € beantragt werden. In der Regel sind durch den Antragssteller Eigenmittel bzw. Eigenleistungen von in etwa 10% der Gesamtkosten des Projektes nachzuweisen.
3. Verbindliche inhaltliche Anforderungen an alle Projekte sind:
- Förderung von Demokratie und Toleranz
- Prävention von Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt
- Kooperation / Vernetzung
- Nachhaltigkeit
- Aktive Beteiligung der Zielgruppen
Die zu fördernden Projekte sollen auf einer Analyse der lokalen Situation beruhen und sich auf den spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem im lokalen Kontext beziehen. Im Rahmen der Antragstellung ist klar herauszustellen, inwiefern das Projekt langfristig und nachhaltig dazu beiträgt, die Umsetzung des Lokalen Aktionsplan Burg zu unterstützen und die Zielgruppen erreicht. Dazu müssen Erfolgsindikatoren detailliert benannt werden (siehe Ausfüllhilfe zum Antrag).
Auf die folgenden Zielstellungen des Lokalen Aktionsplanes Burg muss deutlich Bezug genommen werden:
- Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für gesellschaftliche Probleme und Konflikte
- Motivierung und Mobilisierung von bürgerschaftlichem Engagement und Zivilcourage
- Möglichkeiten und Orte schaffen an denen interkultureller Dialog und Vielfalt als Bereicherung gelebt werden können
Die Zielgruppen sind:
- Jugendliche in strukturschwachen Regionen und Kommunen
- Männliche Jugendliche aus "bildungsfernen" Milieus mit der Neigung zur Fremdenfeindlichkeit
- Kinder und jüngere Jugendliche
- Migranten / Migrantinnen
- Eltern, Lehrer/- innen, Erzieher/ -innen, Sozialpädagogen
- Einflussreiche lokale Akteure
5. Projektentscheidung
Das Projekt ist bei der Lokalen Koordinierungsstelle in schriftlicher und digitaler Form (CD, Email-Anhang) einzureichen.
Der Projektantrag ist beim Kultur und Bürgeramt der Stadt Burg in schriftlicher und digitaler Form (CD, Email-Anhang) einzureichen.
Die Antragsformulare finden Sie unter Downloads und Links.
Die Entscheidung zur Bewilligung der Projekte obliegt allein dem Begleitausschuss.
Er bewertet anhand des Antrags den Projektinhalt und trifft die Förderentscheidung.
Durch die Stadt Burg als federführendes Amt werden nach positivem Beschluss die Zuwendungsbescheide an die Träger erteilt.
6. Förderfähige Ausgaben / Mittelverwendung
Förderfähig sind nur die im Projektzeitraum erfolgten Ausgaben, die dem Zuwendungszweck entsprechen. Mittel aus der Projektförderung können für Sach-und Honorarausgaben verwendet werden. Honorarausgaben sind unter Sachausgaben einzuordnen und abzurechnen. Mietkosten können nur für Räume geltend gemacht werden, für die der Zuwendungsempfänger tatsächlich Miete entrichtet und auch nur für den Flächen- und Zeitanteil der durch das Projekt genutzt wird.
Nicht zuwendungsfähig sind:
Zinsausgaben, Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen, allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für Verwaltung, Ersatz für öffentliche oder kommunale Pflichtleistungen, Pauschalen, nicht projektbezogene Ausgaben und Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Ausrüstungen über 410 € netto.
7. Abschlussbericht
Die Kostenzusammenstellungen und die Originalbelege werden im vereinbarten Zeitraum bei der Stadt Burg, Kultur- und Bürgeramt, eingereicht. Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Leistungen benötigt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare für den Abschlussbericht finden Sie unter Downloads und Links.
8. Öffentlichkeitsarbeit
Innerhalb der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass das durchzuführende Projekt mit Mitteln des Bundesprogrammes "Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" unterstützt wird. Dazu sind auf allen Projektmedien die entsprechenden Logos zu verwenden. Diese können auf der Homepage www.vielfalt-tut-gut.de heruntergeladen werden.