LAP Burg - Förderung
Durch die gezielte Förderung konkreter Projekte werden die Ziele des LAP Burg verwirklicht.
Vereine und Initiativen sind aufgerufen, Projekte zu entwickeln und diese bei der Koordinierungsstelle zu den benannten Antragsfristen (siehe in der Rubrik „Termine“) einzureichen.
Die Antragsformulare sind in der Rubrik „Downloads und Links“ zu finden oder über die externe Koordinierungsstelle zu beziehen.
Die Projektlaufzeit richtet sich nach dem Förderjahr, d.h. die zu fördernden Maßnahmen haben einen maximalen Projektzeitraum von zwölf Monaten. Eine Kofinanzierung ist erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Die Antragsstellung erfolgt schriftlich an die lokale Koordinierungsstelle in der Stadtverwaltung. Eine elektronische Kopie muss an die externe Koordinierungsstelle bei der Diakonie geschickt werden.
Teilnahmebedingungen
Als Träger von Einzelprojekten kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht. Bei Gruppen und Netzwerken, die selbst nicht rechtsfähig, deren Mitglieder aber rechtsfähige Organisationen sind, muss eine dieser Organisationen den Antrag für das Einzelprojekt stellen und somit die Verantwortung übernehmen.
Gefördert werden können beispielsweise Aktionstage, Projekte zum Aufbau von Netzwerken, Projekte der außerschulischen Jugendbildung, Beratungsangebote, Diskussions- und Informationsveranstaltungen, Fachtagungen und Kongresse, Ausstellungen, Schulprojekte, Forschungsprojekte sowie Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote.
Ziele
Die eingereichten Projekte müssen folgendes Ziel verfolgen: Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche leben friedlich und in gegenseitiger Wertschätzung in einer demokratischen Welt zusammen.
Verbindliche inhaltliche Anforderungen an alle Projekte:
- Nachhaltige Verankerung von Netzwerken und Bündnissen
- Steigerung des Bekanntheitsgrades des LAP in den umliegenden und dazugehörigen Gemeinden
- Stärkung von Zivilgesellschaft und stärkere Einbeziehung bestimmter zivilgesellschaftlicher Gruppen
- Stärkere Einbeziehung und zielorientierte Qualifizierung der handelnden Akteure
Die zu fördernden Projekte sollen auf einer Analyse der lokalen Situation beruhen und sich auf den spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem im lokalen Kontext beziehen. Im Rahmen der Antragstellung ist klar herauszustellen, inwiefern das Projekt langfristig und nachhaltig dazu beiträgt, die Umsetzung des Lokalen Aktionsplan Burg zu unterstützen und die Zielgruppen erreicht. Dazu müssen Erfolgsindikatoren detailliert benannt werden (siehe Ausfüllhilfe im Antragsformular).
Die Zielgruppen:
- Jugendliche
- Jugendliche aus „bildungsfernen“ Milieus
- rechtsextrem orientierte Jugendliche
- Kinder
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte
- Erzieher und Erzieherinnen, Lehrer und Lehrerinnen
- lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure
- Multiplikatoren und Multiplikatorinnen
Projektentscheidung
Die Entscheidung zur Bewilligung der Projekte obliegt dem Begleitausschuss. Er bewertet anhand des Antrags den Projektinhalt und trifft die Förderentscheidung. Nach positivem Beschluss werden die Zuwendungsbescheide durch die Stadt Burg an die Träger erteilt.
Förderfähige Ausgaben / Mittelverwendung
Förderfähig sind nur die im Projektzeitraum erfolgten Ausgaben, die dem Zuwendungszweck entsprechen. Mittel aus der Projektförderung können für Sach-und Honorarausgaben verwendet werden. Honorarausgaben sind unter Sachausgaben einzuordnen und abzurechnen. Mietkosten können nur für Räume geltend gemacht werden, für die der Zuwendungsempfänger tatsächlich Miete entrichtet und auch nur für den Flächen- und Zeitanteil der durch das Projekt genutzt wird.
Nicht zuwendungsfähig sind:
Zinsausgaben, Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftereinlagen, Provisionen, allgemeine, nicht projektbezogene Umlagen für Verwaltung, Ersatz für öffentliche oder kommunale Pflichtleistungen, Pauschalen, nicht projektbezogene Ausgaben und Anschaffungskosten abschreibungsfähiger Ausrüstungen über 410 € netto.
Zuwendungen dürfen nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Leistungen benötigt werden.
Sachbericht und Verwendungsnachweis
Die Kostenzusammenstellungen und die Originalbelege werden im vereinbarten Zeitraum bei der Stadt Burg, Kultur- und Bürgeramt, eingereicht. Alle erforderlichen Unterlagen und Formulare finden Sie unter Downloads und Links
Öffentlichkeitsarbeit
Innerhalb der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit ist in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass das durchzuführende Projekt mit Mitteln des Bundesprogrammes „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN" unterstützt wird. Dazu sind auf allen Projektmedien die entsprechenden Logos zu verwenden.